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   BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00   

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https://dejure.org/2003,25684
BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00 (https://dejure.org/2003,25684)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00 (https://dejure.org/2003,25684)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 10 W (pat) 715/00 (https://dejure.org/2003,25684)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01

    Verwendung des Europäischen Symbols und öffentliche Ordnung

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des § 7 Absatz 2 GeschmMG ist - entsprechend der im Recht der gewerblichen Schutzrechte allgemein geltenden engen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Ordnung (vgl Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl, § 2 Rdnr 5; Schulte, Patentgesetz, 6. Aufl, § 2 Rdnr 17; Singer/Stauder, EPÜ, 2. Aufl, Art. 53 Rdnr 11; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl, § 8 Rdnr 264) - nur zu bejahen, wenn tragende Grundsätze der Rechtsordnung verletzt werden (vgl Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 15; Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 72; zum Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Gebrauchsmusterrecht vgl BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).

    Denn schon im Markenrecht existieren die Eintragungsverbote gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 (Marken, die staatliche Hoheitszeichen enthalten) und § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG (Marken, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen) unabhängig voneinander, ohne dass angenommen werden kann, dass ein Unterfallen unter das erstere zwingend ein Unterfallen unter das letztere Eintragungsverbot bedeutet (vgl im einzelnen dazu die Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2001, GRUR aaO, - Schlüsselanhänger; 10 W (pat) 703/00 - Magischer Würfel; 10 W (pat) 710/00 - Euro-Billy und vom 9. Juli 2001 BPatGE 44, 148 - Tasse mit Gelddarstellungen - alle veröffentlicht in JURIS; vgl auch BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).

  • KG, 10.01.2002 - 5 Ws 2/02
    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Bezeichnenderweise wird auch im Strafrecht nach der Privatisierung der Post der hoheitliche Bezug von Postwertzeichen in Frage gestellt, denn in der Rechtsprechung und Literatur wird angezweifelt, dass Postwertzeichen noch "amtliche Wertzeichen" im Sinne des § 148 StGB sind (vgl KG Berlin 5. Strafsenat 1 AR 1635/01 - 5 Ws 2/02 vom 10. Januar 2002, veröffentlicht in JURIS; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl, § 148 Rdnr 2; Bohnert, NJW 1998, 2879ff, Briefmarkenfälschung).
  • BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00

    Eintragung eines Musters mit Abbildungen von Euro-Banknoten und öffentliche

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Die Gefahr einer künftigen ungerechtfertigten Geltendmachung von Verbietungsrechten aus einzelnen Musterelementen - hier etwa den Postwertzeichen als solchen - oder gar einer gesetzwidrigen missbräuchlichen Verwendung von Teilen des Musters bildet keinen Grund für eine Schutzversagung wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (vgl Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2001, GRUR 2002, 337, 338 liSp - Schlüsselanhänger).
  • BPatG, 12.12.2002 - 10 W (pat) 716/01

    Geschmacksmusterbeschwerde: Abwandlung eines Verkehrszeichens - Öffentliche

    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Jedenfalls sind nicht alle Zeichen, deren sich der Staat im weiteren Sinne zur Führung eines geordneten Staats- und Gemeinwesens bedient, staatliche Hoheitszeichen, die ihn im Sinne einer Selbstdarstellung repräsentieren (vom Senat zB verneint für Verkehrszeichen, vgl Beschluss vom 12. Dezember 2002 10 W (pat) 716/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 703/00
    Auszug aus BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Denn schon im Markenrecht existieren die Eintragungsverbote gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 (Marken, die staatliche Hoheitszeichen enthalten) und § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG (Marken, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen) unabhängig voneinander, ohne dass angenommen werden kann, dass ein Unterfallen unter das erstere zwingend ein Unterfallen unter das letztere Eintragungsverbot bedeutet (vgl im einzelnen dazu die Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2001, GRUR aaO, - Schlüsselanhänger; 10 W (pat) 703/00 - Magischer Würfel; 10 W (pat) 710/00 - Euro-Billy und vom 9. Juli 2001 BPatGE 44, 148 - Tasse mit Gelddarstellungen - alle veröffentlicht in JURIS; vgl auch BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).
  • BPatG, 01.02.2005 - 33 W (pat) 342/01
    Staatssymbole sind in erster Linie gegenständliche, d.h. sichtbare Zeichen bzw. sinnbildliche Darstellungen, durch die Präsenz und Identität eines Staates symbolisiert werden, insbesondere Flaggen, Fahnen und ähnliche Objekte, die Bundesfarben, Wappen und Amtsschilder, Amtssiegel, Amtstrachten und Uniformen, Orden und Ehrenzeichen und im Kurs befindliche Münzbilder oder Abbildungen gesetzlicher Zahlungsmittel sowie akustische Zeichen mit ähnlicher Funktion wie etwa die Nationalhymne (vgl. BPatG Beschluss des 10. Senats vom 16. Januar 2003 - 10 W (pat) 715/00 m.w.N., BlPMZ 2003, 246; BGH GRUR 2004, 771 - Ersttagsanmeldeblätter; BGH GRUR 2003, 707, 708 - DM - Tassen; Ströbele aaO Rdn 637 zu § 8 MarkenG; Fezer Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn 360; Ingerl/Rohnke Markengesetz, § 8 Rdn. 118; Busse/Starck - noch zum alten - Warenzeichengesetz nebst PVÜ und Madrider Abkommen, 6. Aufl., 1990, § 4 Rdn. 79 e und f).
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